Inflations­ausgleichs­prämie

Es ist längst keine Neuigkeit mehr, dass Unternehmen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Summe von bis zu 3.000 Euro steuer- und abgabenfrei ausbezahlen können. Die Rede ist von der Inflationsausgleichsprämie, die der Bundestag bereits im vergangenen Jahr verabschiedet hat. In diesem Artikel erfahren Sie alles über die Hintergründe der Prämie und warum diese im Recruiting einen wichtigen Employer-Branding-Faktor darstellen könnte.

Artikel vom 21. Februar 2023

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Was ist die Inflations­ausgleichs­prämie?  

Seit Oktober können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern eine Prämie ausbezahlen, für die weder Steuer- noch Sozialversicherungszahlungen anfallen. Die so genannte Inflationsausgleichprämie gehört zum dritten Entlastungspaket des Bundes. Ziel ist es, mit Zuschüssen verschiedenster Art die finanziellen Auswirkungen abzumildern, die der russische Angriffskrieg auf die Ukraine mit sich gebracht hat.  

Dazu gehören die stark gestiegenen Energiekosten und eine Rekordinflation in allen Verbraucherbereichen. Zu dem umfangreichen Maßnahmenkatalog der Bundesregierung gehört unter anderem die Einführung einer Gas- und Wärmepreisbremse sowie einer Strompreisbremse. Aber zurück zur Inflationsausgleichsprämie: Was müssen Arbeitgeber bei der Auszahlung beachten?  

Das gilt für Sie als Arbeitgeber 

Wir fassen die wichtigsten Eckpunkte zusammen:  

  • Ausbezahlt werden kann die Inflationsausgleichprämie von maximal 3000 Euro bis zum 31. Dezember 2024.

  • Die Zahlung kann einmalig erfolgen oder in mehreren Teilbeträgen, deren jeweilige Höhe individuell von einem Arbeitgeber festgelegt werden kann. 

  • Der Maximalbetrag der Inflationsausgleichprämie muss nicht voll ausgeschöpft werden.  

  • Die Inflationsausgleichsprämie ist eine zusätzliche Zahlung zum vertraglich vereinbarten Arbeitslohn und kann nicht anteilig von diesem abgezogen werden.  

Außerdem wichtig: Die Gewährung der Inflationsausgleichsprämie ist freiwillig und kann von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nicht eingefordert werden.  

Was die Inflationsausgleichprämie mit Ihrer Employer Brand zu tun hat 

Letztlich ist die Zahlung der Inflationsausgleichprämie durchaus ein Employer-Branding-Tool. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer spüren die Auswirkungen des Russland-Konflikts sehr deutlich im eigenen Portmonee und müssen deshalb spürbare Einschränkungen hinnehmen.  

Entsprechend tragen Unternehmen, die ihren Mitarbeitenden die Inflationsausgleichsprämie zukommen lassen, zur finanziellen Entlastung ihres Personals bei. Das wiederum führt zu einer erhöhten Zufriedenheit, steigert die Motivation sowie die Loyalität gegenüber dem eigenen Arbeitgeber. Der Effekt: Die interne Arbeitgebermarke oder das interne Employer Branding wird gestärkt.  

Was bedeutet das? Das interne Employer Branding zielt darauf ab, die Rahmenbedingungen in einem Unternehmen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter so zu gestalten, dass sich diese maximal wohl und an einen Arbeitgeber gebunden fühlen. Darauf haben auch ein angemessenes Gehalt und die finanzielle Unterstützung des Arbeitgebers in Krisenzeiten einen beträchtlichen Einfluss.  

Aufbau einer guten externen Arbeitgebermarke 

Gleichzeitig hat ein gutes internes Employer Branding auch positive Auswirkungen auf den Aufbau der externen Arbeitgebermarke oder externen Employer Brand. Darunter sind alle Maßnahmen zu verstehen, mit denen sich ein Arbeitgeber möglichst positiv nach außen gegenüber potenziellen Bewerbern positioniert.  

Die Zahlung der Inflationsausgleichsprämie kann dazu führen, dass ein Unternehmen auch in der Außenwahrnehmung besser dasteht. Denn es besteht eine hohe Chance, dass sich die eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter positiv über ihren Arbeitgeber äußern. Im kleinen Kreis gegenüber Freunden, Bekannten und in der eigenen Familie. Oder im größeren Rahmen in den sozialen Medien wie Facebook, Instagram, Snapchat und Co. Unter Umständen hinterlassen sie auch einen positiven Kommentar auf Arbeitgeberbewertungsplattformen wie kununu.  

Reden Sie in Stellenanzeigen über das Einkommen 

Unterschätzen Sie die Wirkung von all dem nicht: Wenn sich Ihre Mitarbeiter in diesem oder in anderen Zusammenhängen wiederholt positiv über Ihr Unternehmen äußern, hat das direkte Auswirkungen auf Ihre Reputation als Arbeitgeber gegenüber Talenten. Laut Studien vertrauen Bewerberinnen und Bewerber den Aussagen von Mitarbeitern sehr stark. Denn die Statements von Arbeitnehmenden gelten als extrem authentisch – sie bürgen sozusagen für ihr Unternehmen.  

Kleiner Tipp: Sprechen Sie auch in Ihren Stellenanzeigen darüber, dass Sie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Inflationsausgleichprämie zahlen. Das ist neben anderen Attraktivitätsfaktoren wie ein gutes Betriebsklima, eine gute Work-Life-Balance oder flexible Arbeitszeiten ein wichtiger Baustein, um für das eigene Unternehmen Werbung zu machen.  

In der aktuellen Situation schauen viele Talente bereits in der Stellenanzeige sehr genau hin, was ihnen ein Arbeitgeber in finanzieller Hinsicht bietet. Je transparenter Sie dabei sind, umso besser. Dann geht der Punkt an Sie.